Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis einer Schwerbehinderung. Schwerbehindert ist man, wenn man einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr hat. Der Grad der Behinderung steht im Schwerbehindertenausweis drin.
Im Schwerbehindertenausweis gibt es Merkzeichen. Folgende Merkzeichenkönnen in einem Schwerbehindertenausweis vorkommen:
1. Kl.:
Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse der Deutschen Bahn mit Fahrkarte für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses
aG:
Außergewöhnliche Gehbehinderung
B:
Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Bl:
Blind im Sinne des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G:
Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
Gl:
Gehörlos
H:
Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes, nicht im Sinne des SGB XII
RF:
Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht / Sozialtarif bei T-Home
Rechtsgrundlage für den Schwerbehindertenausweis steht im § 69 des Sozialgesetzbuch IX in Verbindung mit der Schwerbehindertenausweisverordnung.
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