Maßnahmen im öffentlichen Bereich, die der Umsetzung von Barrierefreiheit dienen, können in Zukunft über zinsgünstige KfW-Darlehen finanziert werden. Voraussetzung ist die Herstellung von Barrierefreiheit nach den Vorgaben der DIN 18040, der maßgeblichen Norm zum barrierefreien Bauen. Das Programm soll einen Anreiz schaffen, Städe so zu mordernisieren, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sich freier bewegen können.
Die KfW-Bankengruppe erklärt ihr Förderprogramm „Barrierearme Stadt“ wie folgt: Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Organisationen erhalten durch die KfW besonders zinsverbilligte Darlehen, um Barrieren im öffentlichen Raum, in kommunalen Verkehrsanlagen und Sportstätten sowie in Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur zu reduzieren.
Gefördert werden investive Maßnahmen in verschiedenen Bereichen der Gebäudeerschließung, wie Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge, Aufzüge und Rampen, Sanitärräume sowie die Barrierefreiheit bei Sportstätten. Ebenso ist die Barrierefreiheit bei Verkehrsanlagen oder im öffentlichen Raum, beispielsweise die Nachrüstung von Lichtsignalanlagen, finanzierbar. Um die Gesamtqualität der geförderten Maßnahmen zu sichern, sind bestimmte technische Anforderungen zu beachten. Der Zinssatz, den die KfW aus eigenen Mitteln erheblich verbilligen will, wird kurz vor Programmstart festgelegt.
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