"Viele Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen werden daher am 22. September ihre Stimme nicht persönlich abgeben können", sagt der Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Udo Schlitt. "Ihnen bleibt als Ausweg nur die Briefwahl".
Der VdK Hessen-Thüringen möchte, dass sich das ändert. Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit ( BKB ) hat mit Unterstützung des Sozialverbands VdK eine Broschüre zusammengestellt in der Kriterien für die Barrierefreiheit von Wahlräumen beschrieben sind. Diese Broschüre hat den Titel "Informationen über die Barrierefreiheit von Wahlräumen" und kann auf der Webseite des BKB herunter geladen werden (http://www.barrierefreiheit.de/).
"Das Thema barrierefreie Wahlräume muss stärker in den Blick genommen werden". sagt Udo Schlitt. "Wir wollen erreichen, dass Politik und Öffentlichkeit am Wahltag das Augenmerk auch darauf legen, ob für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen die persönliche Teilnahme an der Wahl problemlos möglich ist", betont Schlitt.
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