Auch wer nur kurz was erledigen möchte, darf nicht ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz stehen. Eine Strafe ist sofort gerechtfertigt, sagt die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen. Auch wenn eine Person im Auto bleibt, um schnelle wegfahren zu können, schützt dies nicht vor Strafe.
Menschen mit Behinderung müssen immer die Möglichkeit haben Behindertenparkplätze zu nutzen. Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht zahlt 35,- Euro. Wenn der Behindertenparkplatz nicht sofort frei gemacht wird, kann das falschparkende Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.
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