Menschen mit Behinderungen und chronisch kranke Menschen werden im Arbeitsleben, im Bereich Bildung und im Alltag oft benachteiligt. Man spricht hier auch von Diskriminierung. Seit dem Gleichbehandlungsgesetz von August 2006 ist Diskriminierung gesetzlich verboten.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Die ADS und ihre Aufgaben sind in diesem "Antidiskriminierungsgesetz" festgeschrieben und entsprechen den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien.
Etwa ein Viertel aller Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind erlebte Diskriminierungen aufgrund von Behinderung. Da werden Menschen im Café wegen Ihrer Behinderung nicht bedient oder bei Beförderungen vom Chef übergangen. Ob in der Schule, im Beruf oder in Kinos, in Restaurants, bei Versicherungs- und Bankgeschäften: Behinderung ist oft ein Ausschlusskriterium – ganz ungeachtet der persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten jedes Einzelnen. Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle sind hier einen dringenden Handlungsbedarf.
Das Themenjahr gegen Diskriminierung, soll dafür sorgen, dass oben genannte Diskriminierungsfälle weniger werden und die Gesellschaft aktzeptiert, dass alle Menschen gleich viel wert sind.
Ich persönlich würde mich freuen, wenn diese Jahr viele Hotels, Gaststätten und Kneipen Barrierefreiheit umsetzen und sich danach kostenlos in mein Portal eintragen lassen.
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