Behindertenparkplätze bei uns müssen als solche gekennzeichnet sein. Dies wurde von der Stadt Mülheim bestätigt. Wenn sich auf dem Parkplatzboden ein weißes Rollstuhlsymbol befindet, darf hier grundsätzlich jeder parken. Weist allerdings zusätzlich ein Schild auf den
Behindertenparkplatz hin, ist das Parken ohne entsprechenden Ausweis verboten. Mindestens 35 Euro Bußgeld sind laut Stadt beim Falschparken fällig. Bis zu mehrere hundert Euro können es werden - für Verwaltungsgebühren oder das Abschleppen. Immer wieder kommt es vor, dass Autofahrer Behindertenparkplätze zu Unrecht nutzen
geschrieben am 11.05.2015 um 12:26 Uhr.