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Barrierefreie Gemeinden
Das Stuttgarter Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL Stuttgart) zeigt sich von dem heute vorgestellten Gesetzesentwurf für ein neues Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen enttäuscht.
Baden-Württemberg kann sich nicht dazu durchringen den Posten des Behindertenbeauftragten hauptamtlich zu vergeben. Stephanie Aeffner, Peer-Beraterin des ZsL Stuttgart kritisiert, dass die Kommunen die Stelle des Behindertenbeauftragten wahlweise mit ehren- oder hauptamtlichen Personen besetzen können. "Wir sind nicht davon überzeugt, dass ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Wichtigkeit, die diese Stelle in Zukunft einnehmen muss, gerecht werden können. Bei Frauen- oder Integrationsbeauftragten ist es üblich, diese Stellen mit Fachkräften aus dem Kreis der Betroffenen zu besetzen. Dies fordern wir auch im Fall der Behindertenbeauftragten", so Stephanie Aeffner. Vor allem sei es nicht nachvollziehbar, dass das Land etwa 2,8 Millionen Euro für die zu schaffenden Stellen zur Verfügung stellt, aber dann diese Kostenübernahme nicht nutzt, um gesetzliche Vorgaben über die Hauptamtlichkeit einzuführen.

Anmerkung von Markus Lemcke:

Es ist mal wieder typisch Baden-Württemberg. Wir Menschen mit Behinderung werden noch immer nicht als EXPERTEN wahrgenommen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird wahrscheinlich hier in Reutlingen von Menschen OHNE Behinderung umgesetzt, weil die sich natürlich besser auskennen in Sachen Bedürfnisse der Menschen MIT Behinderung!

Gespannt bin ich aber ob unserer Bürgermeisterin Barbara Bosch es überhaupt für nötig empfindet, dass in Reutlingen ein Behindertenbeauftragter eingesetzt wird!
geschrieben am 25.07.2014 um 16:11 Uhr.