Lexikon zur Barrierefreiheit Behindertenparkplatz, Behindertenparkplätze

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Glossar
Barrierefreiheit bedeutet, dass Gegenstände, Medien und Einrichtungen bzw. Gebäude so gestaltet werden, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung uneingeschränkt benutzt werden können. Durch Antidiskriminierungskampagnen, die die Berücksichtigung der besonderen Ansprüche von Menschen mit Behinderung einforderten, sind in Deutschland einige öffentliche Einrichtungen umgebaut worden. In diesem Web-Portal bedeutet Barrierefreiheit, dass Gaststätten, Kneipen oder Hotels für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich sind. Die Barrierefreiheit bei öffentlichen Gebäuden ist gesetzlich vorgeschrieben seit Mai 2002. 
 
 

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