Bayern ist ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Seit 9. Juni 2003 gibt es in Bayern das Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) mit dem Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindert werden soll. In Art. 10 dieses Gesetzes wird die Barrierefreiheit im Bau-und Verkehrsbereich geregelt.
Damit Sie möglichst schnell zum Ziel kommen, finden Sie hier eine Auflistung der Landkreise, die es in Bayern gibt. Nach der Auswahl des Landreises werden die Orte Angezeigt, die im entsprechenden Landkreis sind.
Wenn Sie dann auf den entsprechenden Ort klicken, finden Sie alle Informationen zum Thema "Barrierefreiheit" in diesem Ort. Es werden barrierefreie Hotels, Gaststätten und Kneipen in jeder Gemeinde aufgelistet sowie wo es Behindertenparkplätze in der jeweiligen Gemeinde gibt.
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