Glossar
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) soll Menschen mit
Behinderungen gleichstellen mit Menschen ohne Behinderungen. Gleichstellen bedeutet, dass eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beseitigt bzw. verhindert werden soll, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.